Juristen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesen als auch Vertreter von Verbänden, Körperschaften sowie unterschiedlicher Institutionen des Gesundheitswesens, die sich der besonderen Zielsetzung des Vereins verpflichtet fühlen, können nicht-stimmberechtigte Mitglieder werden.
Ein Mitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit zum Ehrenmitglied ernannt werden, wenn es den Dialog im Medizinrecht hervorragend gefördert hat.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- EUR jährlich.