MITGLIEDSCHAFT

ordentliche Mitglieder

Studenten, Absolventen und Dozenten des Masterstudienganges Medizinrecht der Dresden
International University sowie Mitglieder der Dresden International University können
ordentliche Mitglieder des Vereins werden.

nicht-stimmberechtigte Mitglieder

Juristen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesen als auch Vertreter von Verbänden, Körperschaften sowie unterschiedlicher Institutionen des Gesundheitswesens, die sich der besonderen Zielsetzung des Vereins verpflichtet fühlen, können nicht-stimmberechtigte Mitglieder werden.

Ehrenmitgliedschaft

Ein Mitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit zum Ehrenmitglied ernannt werden, wenn es den Dialog im Medizinrecht hervorragend gefördert hat.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- EUR jährlich.

Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag Förderverein Medizinrecht
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Satzung
Satzung gültig seit 04.10.2016
Vereinssatzung - gültig ab 04.10.16.pdf
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Logo des Vereins zwecks Einbindung auf den Webseiten der Mitglieder
Logo des Vereins zwecks Einbindung auf den Webseiten der Mitglieder

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6. Dresdner Medizinrechtssymposium
5. Dresdner Medizinrechtssymposium
4. Dresdner Medizinrechtssymposium
3.Dresdner Medizinrechtssymposium
2. Dresdner Medizinrechtssymposium
Klinische Auftragsforschung - Ein Geschäftsfeld im Krankenhaus
www.klifo-im-kh.de
Datenschutz in der Medizin
in Kooperation mit www.update-bdsg.com
1. Dresdner Medizinrechtssymposium 1. Dresdner Medizinrechtsymposium
Masterstudiengang "Medizinrecht LL.M."
Masterstudiengang "Medizinrecht LL.M."